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Sasel-Haus e.V.
Saseler Parkweg 3
22393 Hamburg


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Vorstand & Geschäftsführung

 

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Telefon: 040 – 601716 – 0
E-Mail: info(a)saselhaus.de

Eintragung im Vereinsregister, Amtsgericht Hamburg
Registernummer: VR 9438

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE-24303201

 

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URHEBERRECHT

Die Texte und Bilder auf dieser Homepage sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung, auch auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Sasel-Haus e.V.
Sofern der Fotocredit nicht anders erwähnt wird, verwenden wir Fotos von den Bildplattformen unsplash und pexels.
Fotos Team  – Jan Heitmann
Fotos Kita – Jacob Böttcher  

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sasel-Haus e.V.

Präambel

Das Sasel-Haus, eines der größten Kulturzentren Hamburgs, gibt sich für sein Kurs-, Veranstaltungs-, und Vermietungsangebot die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das Sasel-Haus bietet Kultur & Bildung, Spaß am gemeinsamen Lernen, Unterhaltung, Gestalten und Erleben. Qualität und Professionalität zeichnen das Sasel-Haus aus. Die Mitarbeit im Sasel-Haus wird bestimmt durch Engagement und Freude am persönlichen Beitrag. Hohe Motivation und Einsatzbereitschaft sind ausschlaggebend für die verlässliche Zusammenarbeit in der Gemeinschaft. Wir fördern die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Aufgaben und pflegen eine offene Kommunikation.

Wir unterstützen mit unserer Arbeit Toleranz, gute Nachbarschaft, Völkerverständigung und das Zusammenwachsen von Europa. Wir setzen uns gegen die Ausgrenzung von Minderheiten, gegen eine Spaltung der Gesellschaft und gegen nationalistische Tendenzen in Deutschland und Europa ein. Wir erwarten das Eintreten für diese Werte auch von unseren Vertragspartner*innen.

A. Allgemeines

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Nutzungs-, Miet- und Überlassungsvereinbarungen zur Nutzung der Räumlichkeiten, sowie auf alle in diesem Zusammenhang für die Nutzer erbrachten weiteren Leistungen des Sasel-Haus, soweit in dem/der zu Grunde liegenden Mietvertrag oder Überlassungsvereinbarung zur Nutzung der Räumlichkeiten keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden.

1.2 Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Künstler*innen, Mieter*innen und sonstige Vertragspartner*innen des Sasel-Haus e.V. unter Einschluss aller Geschlechter und geschlechtlichen Orientierungen als „Nutzer“ bezeichnet.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sasel-Haus gelten ausschließlich. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, das Sasel-Haus stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Die Nutzer halten den Sasel-Haus e. V. von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst insbesondere die Entrichtung von Gema-Gebühren, KSK-Beiträgen und Abgaben zur VG Wort.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag oder sonstigen Überlassungsvereinbarungen zur Nutzung der Räumlichkeiten näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungen des Sasel-Haus. Diese werden den Nutzern zum vereinbarten Veranstaltungszweck überlassen. Die Nutzer haben den Veranstaltungszweck genau zu benennen.

2.2 Die Nutzer bestätigen mit der Unterschrift des Mietvertrags oder sonstigen Überlassungsvereinbarungen zur Nutzung der Räumlichkeiten, dass die geplante Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben wird.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie die Nutzung der Räumlichkeiten zu anderen als den in der Präambel genannten Zwecken sind ausgeschlossen. Sonderregelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sasel-Haus.

2.4 Veranstaltungsort ist das Sasel-Haus im Saseler Parkweg 3, 22393 Hamburg.

3. Hausrecht

Dem Sasel-Haus steht in allen Räumlichkeiten und den zum Objekt gehörenden Freiflächen das Hausrecht zu. Das Hausrecht wird gegebenenfalls auch durch von ihr beauftrage Dritte unter Berück­sichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer ausgeübt.

B. Überlassung für private Veranstaltungen

4. Rechtsverhältnisse

4.1 Nach Vertragsabschluss sind die Nutzer verpflichtet, die Veranstaltung in eigenem Namen als Veranstalter im rechtlichen Sinne durchzuführen. Sie sind für die bezeichnete Veranstaltung die rechtlichen Veranstalter. Eine Durchführung der Veranstaltung durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Sasel-Haus möglich.

4.2 Die Nutzer verpflichten sich, alle mit der Eigenschaft als Veranstalter einhergehenden Rechte und Pflichten, insbesondere der Brand-, Jugendschutzvorschriften, des Versammlungsrechts etc. einzuhalten. Die Nutzer werden als Veranstalter etwaig notwendige behördliche Genehmigungen selbst rechtzeitig auf eigene Kosten einholen und auf Anforderung dem Sasel-Haus vorlegen.

5. Überlassungsdauer und Kosten

5.1 Die Räumlichkeiten werden ausschließlich für die im Mietvertrag oder in der Überlassungsvereinbarung zur Nutzung der Räumlichkeiten vereinbarte Zeit überlassen. An- und Abtransporte sowie der Auf- und Abbau haben innerhalb der im Mietvertrag oder der Überlassungsvereinbarung zur Nutzung der Räumlichkeiten festgelegten Dauer zu erfolgen. Überschreitungen der Nutzungszeiten sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung des Sasel-Haus. Entsteht durch eine Überschreitung der Nutzungszeiten ein Schaden, sind die Nutzer schadensersatzpflichtig.

5.2 Die Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten hängen von der durchzuführenden Veranstaltung ab und werden mit den Nutzern für die jeweilige Veranstaltung gesondert festgelegt.

5.3 Das Sasel-Haus ist berechtigt, die Zahlung des Entgeltes vor Durchführung der Veranstaltung zu verlangen. Die Zahlung des Entgeltes ist mit Rechnungsstellung und Zugang bei den Nutzern fällig.

6. Rücktrittsrecht und Kündigung

6.1 Führen die Nutzer aus einem vom Sasel-Haus nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin durch oder treten sie vom Vertrag zurück oder kündigen ihn, ohne dass ihnen hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Recht zusteht, so sind sie zur Zahlung des vollständigen Entgelts verpflichtet.

6.2 Bei Ausübung des Rücktrittsrechts entsteht eine pauschalisierte Schadensersatzpflicht: bis 4 Wochen vor der Nutzung – 0% der Nutzungsgebühr, bis 2 Wochen vor der Nutzung – 50% der Nutzungsgebühr, ab 2 Wochen vor der Nutzung – 100% der Nutzungsgebühr. Es steht dem Nutzer frei, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

6.3 Das Sasel-Haus ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • die Nutzer ihre wesentlichen Vertragspflichten nicht unerheblich verletzen,
  • über die Identität der Nutzer getäuscht wird,
  • eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder dies zu befürchten ist,
  • die Veranstaltung oder die Organisation der Nutzer gegen die Satzungszwecke des Sasel-Hauses oder dessen in der Präambel dargestelltes Selbstverständnis verstoßen,
  • eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Veranstaltung nicht ordnungsgemäß oder frei von erheblichen Störungen durchgeführt werden kann oder dies eintritt.

Im Falle einer solchen fristlosen Kündigung stehen den Nutzern keinerlei Schadensersatzansprüche gegen das Sasel-Haus zu.

6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zum Rücktritt gemäß den gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.

7. Zustand der Räumlichkeiten

7.1 Die Nutzer müssen die ihnen überlassenen Räume und Einrichtungen nach Übergabe unverzüglich prüfen und etwaige Mängel anzeigen. Andernfalls gelten die Räumlichkeiten und Einrichtungen als mangelfrei übernommen.

7.2 Zeigt sich im Laufe des Vertrages, insbesondere bei überlassenen Sachen, ein Mangel, haben die Nutzer diesen unverzüglich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige eines Mangels stehen den Nutzern aus dem Mangel keine Rechte zu, wenn sie den Mangel erkannt haben oder hätten erkennen müssen.

7.3 Die Nutzer haben die Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und sind nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung Veränderungen an der Fläche/den Räumlichkeiten vorzunehmen. Insbesondere ist jegliches Anbringen von Materialien oder Gegenständen durch nageln, kleben, dübeln oder ähnliches untersagt. Ist die Zustimmung zu einer Veränderung erteilt worden, so haben die Nutzer unmittelbar nach Ablauf der Veranstaltung den Zustand vor Veränderung wiederherzustellen.

8. Durchführung der Veranstaltung

8.1 Das Sasel-Haus stellt die Räumlichkeiten mit den dort vorhandenen technischen Einrichtungen. Darüberhinausgehende Bereitstellungen müssen abgestimmt werden. Durch eventuelle Änderungen entstehender Zeitaufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

8.2 Anfallender Müll ist vom Nutzer zu entsorgen. Das Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen außerhalb der Gebäude gestattet.

8.3 Die geltenden Besucherhöchstzahlen dürfen nicht überschritten werden.

8.4 Werden von den zuständigen Behörden wegen der Eigenart der Veranstaltung besondere Maß­nahmen gefordert, so haben die Nutzer die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

8.5 Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt auf eigene Rechnung und Verantwortung der Nutzer.

8.6 Die Nutzer haften für jede schuldhafte Beschädigung am Eigentum des Sasel-Haus e. V. und des Sasel-Hauses sowie aller zum Haus gehörender Einrichtungen, die sie oder die Personen verursachen, die auf ihre Veranlassung in das Sasel-Haus kommen.

8.7 Für sämtliche Forderungen des Sasel-Hauses aus dem Vertragsverhältnis, gleich welchen Ursprungs, haften die Nutzer als Gesamtschuldner.

8.8 Eine Schadensersatzpflicht des Sasel-Haus e. V. für Personen- und Sachschäden, die während der Nutzungszeit eintreten, ist bis auf den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. § 538 BGB findet keine Anwendung.

9. Sicherheit

Der Nutzer verpflichtet sich, während der gesamten Veranstaltung für eine Freihaltung der Fluchtwege Sorge zu tragen, insbesondere den freien Zugang zu den Fluchtwegen zu gewährleisten und die Türen, die zu den Fluchtwegen führen, aufzuschließen. Der Nutzer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Feuerwehrzufahrten auf dem Sasel-Haus-Gelände frei sind.

10. Rückgabe

10.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die Räume nach der Nutzung besenrein und aufgeräumt zu hinterlassen.

10.2 Abends sind die Fenster zu schließen, Licht und Geräte auszuschalten.

10.3 Die Hauseingangstüren werden montags bis donnerstags ab 20.30 Uhr, freitags ab 13.30 Uhr sowie am Wochenende durch einen elektronischen Mechanismus gegen den Zutritt von außen geschlossen, es sei denn explizit anders mit dem Nutzer vereinbart. Der Nutzer verpflichtet sich, in jedem Fall den Zugang zum Haus durch unbefugte Dritte in diesen Zeiten zu verhindern.

10.4 Es ist untersagt, Fußmatten oder sonstige Gegenstände zwischen Tür und Türrahmen anzubringen, so dass die Tür nicht selbsttätig schließen kann. Eine dauerhaft geöffnete Tür kann, wenn der Schließmechanismus in Gang ist, zu einer Überhitzung und einem Defekt der Schaltereinheit führen. In diesem Falle ist der Nutzer schadensersatzpflichtig.

10.5 Der Nutzer erhält am Tag der Anmietung bis 13:00 Uhr einen Schlüssel der Gruppe 5 und einen Transponder. Bei Verlust der Schlüssel ist ein Wiederbeschaffungswert von 250.- € fällig. Der Schlüssel ist nach der Veranstaltung im Büro des Sasel-Haus e.V. persönlich abzugeben.

11. Haftung

11.1 Die Nutzer haften dem Sasel-Haus für alle von ihnen, ihren Bediensteten, Erfüllungsgehilfen u.ä. sowie Veranstaltungsbesuchern zurechenbar verursachten Schäden, die dem Sasel-Haus e.V. im Zusammenhang mit den nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen entstehen.

11.2 Die Nutzer tragen Sorge dafür, dass sie selbst und die von ihnen beauftragten Dienstleister für alle Schadensfälle hinreichend versichert sind und sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen können. Die Nutzer haften außerdem für alle Personen- und Sachschäden, die Dritten im zurechenbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen, einschließlich eventuell entstehender Prozess- und Nebenkosten.

11.3 Sasel-Haus e.V. übernimmt keine Haftung für durch die Nutzer oder auf deren Veranlassung eingebrachte Gegenstände (z.B. technische Geräte, Instrumente, Equipment etc., das mitgebracht und/oder eingesetzt wird).

11.4 Das Sasel-Haus haftet für eigenes Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie verschuldensunabhängig bei Verletzung zentraler Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag.

11.5 Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind zudem Ansprüche aus Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Sasel-Haus e.V. beruhen, sowie aus gesetzlich angeordneter Gefährdungshaftung.

C. Künstlerische Veranstaltungen/Auftritte

12. Werbung

Der Künstler verpflichtet sich, dem Veranstalter bei jeder Form von Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und stellt u.a. Bildmaterial für die Bewerbung der Veranstaltung zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche aus der Nutzung von Werbematerial (z. B. Honorarforderungen aus der Veröffentlichung von Fotos) gehen zu Lasten des Künstlers.

13. Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Proben und des Konzertes darf der Sasel-Haus e.V. Bild- und Tonaufnahmen anfertigen oder anfertigen lassen. Der Künstler überträgt dem Sasel-Haus e.V. alle Rechte an dem aufgenommenen Bild- und Tonmaterial. Hauptzweck der Aufnahmen sind: Dokumentation des Projektes gegenüber Zuwendungsgebern und Sponsoren, Bewerbung auf öffentliche Ausschreibungen und Veröffentlichung u.a. auf der Website des Sasel-Haus e.V.

14. Höhere Gewalt/Erkrankung

Fälle höherer Gewalt heben die Vertragsbeziehung ohne Schadensersatzanspruch auf.

15. Entsprechende Geltung

Die Nummern 4 bis 11 gelten entsprechend.

D. Kursangebot

16. Zahlungsmodalitäten

Die Pflicht zur Zahlung des der Kursgebühr entsteht mit Eintragung in die Kursliste. Die Eintragung ist die verbindliche Anmeldung.

Die Teilnehmer haben selbständig ihren Kursbeitrag ohne explizite Zahlungsaufforderung zu überweisen. Er wird mit Beginn des Kurses fällig.

Wird die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 8 Teilnehmer) zu Beginn des Kurses nicht erreicht, behält sich das Sasel-Haus vor, den Kurs nur bei Zahlung eines Aufschlags durch die Teilnehmer stattfinden zu lassen. Wird in späteren Terminen die Mindestteilnehmerzahl erreicht, zahlen auch diese anteilig die erhöhte Kursgebühr. Eine Erstattung der erhöhten Gebühr ist ausgeschlossen.

17. Erstattung bei Kursausfall

Vom Teilnehmer versäumte Kurseinheiten werden nicht erstattet oder nachgeholt.

Eine Erstattung der Kursgebühr bei Erkrankung ist nur mit Attest möglich, das eine nachhaltige und langfristige Hinderung nachweist.

Fallen Kurseinheiten durch Verschulden des Kursleiters aus, werden diese nachgeholt.

E. Kita

Die AGB geltend auch für die Kindertagesstätte des Sasel-Haus. Alles Weitere regeln Betreuungsverträge und Absprachen, sowie die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen wie der Landesrahmenvertrag “Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen”, die bindend gelten.

F. Hausordnung

In den Räumlichkeiten des Sasel-Haus nicht gestattet sind:

•    Rauchen

•    Alkoholgenuss (Ausnahmen genehmigt die Geschäftsführung). Unter Alkohol stehende Personen können des Hauses verwiesen werden.

•    Mitführen von Waffen und gefährlichen Stoffen jeglicher Art

•    Mitführen von Tieren (Ausnahmen: Assistenzhunde) sowie Fahrrädern innerhalb des Gebäudes

•    Konsum von und Handel mit Drogen und Rauschmitteln/Betäubungsmitteln jeglicher Art

•    Gewerbliche Betätigung, außer nach bestätigter Anmeldung zu einem Markt oder Ähnlichem

•    Gewerbliche Werbung nur nach Genehmigung durch die Geschäftsführung und an den dafür vorgesehenen Flächen

•    Vermeidbarer Lärm

•    Verunreinigung der Räume, Treppen und Flure

•    Unberechtigtes Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gelände des Sasel-Hauses

Festgestellte Verstöße gegen diese Hausordnung werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verfolgt bzw. zur Anzeige gebracht und können zu Hausverweis und Hausverbot führen. Das Hausrecht üben Vorstand, Geschäftsführung oder von ihr befugten Personen aus.

Wir behalten uns vor, Personen mit Anstoß erregendem Verhalten des Hauses zu verweisen. Hierzu sind alle Beschäftigten des Sasel-Haus e.V. aufgefordert.

G. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäfts nicht. Jede Vertragsergänzung oder Änderung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht.

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.

 

HINWEIS

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Site. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website untergebrachten Links.